Petition an den Landtag von Baden-Württemberg

Die Petition wird Stand Mai 2021 noch bearbeitet. Engereicht wurde sie im Januar 2019.

Petitionsergänzung vom Mai 2021

Petition 16/02966   Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h auf der L 547;Bahnhofstraße in 69256 Mauer

Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrter Petitionsausschuss,

mittels dieser Petition haben wir um eine Geschwindigkeitsbeschränkungauf 30 km/h für den Straßenabschnitt L547 vom Ortsende Mauer bis zur Einmündung B45 (Anschluss Mauer Mitte) gebeten.

Die dortige Gefahrenlage übersteigt das gewöhnlicheVerkehrsrisiko erheblich

Der Verkehrslärm wird aufgrund veralteter Verkehrszahlen zu gering angesetzt und entspricht nicht der Realität Auf diesem Straßenabschnitt durchquert die Landesstraßeden DB–HaltepunktMauer (umgangssprachlich auch Bahnhof) mit entsprechender Nutzungsfrequenz von Fußgängern, Radfahrern, Bahn-Pendlern, Schülern. Außerdem befinden sich genau an diesem Streckenabschnittder L547 diverse Einmündungen und Abzweigungen zu Gewerbebetrieben, Gewerbegebieten, Wohngebieten mit entsprechendem PKW und LKW Verkehr. Der Verkehrslärm wird durch Anfahren an der Steigung und Abbremsen an den Schranken bzw. im Kreuzungsbereich erhöht und ist mit veralteten Zahlen dargestellt. Es liegt für die betroffene Straße in Richtung Ortsmittebereits eine Beschränkung auf 30 km/h vor.

Wie wir nun am 15.05.2021 per Zeitungsbericht in der Rhein-Neckar-Zeitung erfahren, wird die L 600 in der Gemeinde Gaiberg ab17.05.2021 für eine Jahr komplett gesperrt. Die Umleitung soll über Mauer geführt werden, da in Bammental die Durchgangsstraße ebenfalls umgebaut wird und bereits seit über einem Jahr für den Durchgangsverkehr gesperrt ist. Es werden also 2 Strecken- nun auch Gaiberg-, die für den Ost-West-Verkehr in der Region südlich Heidelberg sehr wichtig sind, gesperrt. Laut RNZ Artikel vom Samstag eine Verkehrsbelastung von bis zu 13000 Fahrzeugenpro Tag und damit für Mauer eine massive Steigerung der Fahrzeuge an der von uns genannten Strecke. Zusätzlich wurde in den beiden letzten Jahren noch ein Neubaugebiet erschlossen, dessen Verkehr natürlich auch auf die L547 in dem genannten Bereich mündet.

Wir bitten diese neuen Sachverhalte bei den Bearbeitung entsprechend zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Petition Stand Januar 2019

Geschwindigkeitsbegrenzung 30km/h auf der L 547;     Bahnhofstraße in 69256 Mauer

 

Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrter Petitionsausschuss,

mittels dieser Petition bitten wir um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Straßenabschnitt L547 vom Ortsende Mauer bis zur Einmündung B45 (Anschluss Mauer Mitte).

Die dortige Gefahrenlage übersteigt das gewöhnliche Verkehrsrisiko    erheblich

Der Verkehrslärm wird aufgrund veralteter Verkehrszahlen zu gering angesetzt und entspricht nicht der Realität

 

Auf diesem Straßenabschnitt durchquert die Landesstraße den DB–Haltepunkt Mauer (umgangssprachlich auch Bahnhof) mit entsprechender Nutzungsfrequenz von Fußgängern, Radfahrern, Bahn-Pendlern, Schülern.

Außerdem befinden sich genau an diesem Streckenabschnitt der L547 diverse Einmündungen und Abzweigungen zu Gewerbebetrieben, Gewerbegebieten, Wohngebieten mit entsprechendem PKW und LKW Verkehr.

Der Verkehrslärm wird durch Anfahren an der Steigung und Abbremsen an den Schranken bzw. im Kreuzungsbereich erhöht und ist mit veralteten Zahlen dargestellt.

 

Es liegt für die betroffene Straße in Richtung Ortsmitte bereits eine Beschränkung auf 30 km/h vor.

Nach unserer Kenntnis hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises bisher alle Anfragen (von der Gemeindeverwaltung, von dem gemeinnützigen Verein Pro Schneeberg) abgelehnt auf der L547 in Mauer eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.

 

Begründung:

1. Hohes Sicherheitsrisiko am DB-Haltepunkt Mauer /erhöhte Gefahrenlage

Die Landesstraße 547 geht mitten durch den Bahn-Haltepunkt Mauer und das ist bundesweit wohl einzigartig.

Rechts und links der L547 sind direkt Bahnsteige, von denen aus ankommende Reisende, vom kleinen Kind bis zum Greis, sofort auf die L547 gelangen. Durch die Anordnung von Park& Ride- Parkplätzen für Kfz, dreier Fahrradabstellanlagen und des Fahrkartenautomaten ergibt sich für viele Reisende die Notwendigkeit, direkt am Haltepunkt die L547 zu queren und sich damit in eine latente Gefahr zu begeben.

Zwischen 6 Uhr und 18 Uhr fahren 61 Züge auf der Bahnstrecke, d.h. durchschnittlich sind die Schranken alle 12 Minuten geschlossen. Durch das hohe Verkehrsaufkommen ergeben sich dann oft Rückstaus bis zur B45 und weiter in Richtung Schatthausen.

 

Bei Öffnung der Schranken gleich nach dem jeweiligen Halt des Zuges, setzen sich die gestauten PKW und LKW von verschiedenen Seiten in Bewegung:

Von der L547, dem Einmündungsverkehr aus der „Ziegeleistraße“ (Steinbruch), von der Straße „Am Bahndamm“ (Industriegebiet) sowie dem Anschluss an die B45 fahren die Fahrzeuge los und beschleunigen auf 50 km/h.

Gleichzeitig versuchen viele Reisende sofort die L547 zu überqueren, um zu ihrem Kfz oder Fahrrad zu gelangen.

Auch wenn kein Zug kommt und die Schranken offen sind, ist, wie oben beschrieben, hoher Querungsbedarf der Reisenden. Auch hierbei kommt es zu Risiken, da die vom Ortskern kommenden Autofahrer von den zunächst vorgegebenen 30km/h auf die dann erlaubten 50km/h beschleunigen.

Durch die Einmündung des B45-Anschlusses, die Einmündung der „Ziegeleistraße“, die Einmündung der Straße „Am Bahnhof“,  die Einmündung der Straße „Am Bahnhof“, die Einmündung des „Meckesheimer Weges“, die Einmündung des „Wiesentalweges“ und zuletzt durch den Verlauf der Bahnhofstraße vom Ortskern über die Bahngleise Richtung Schatthausen können Kfz aus unterschiedlichsten Richtungen unvermittelt mit hoher Geschwindigkeit in den Bereich des Haltepunktes einfahren. Durch die große Anzahl der im direkten lokalen Zusammenhang bestehenden Einmündungen ist die Situation unübersichtlich. Auch Motorengeräusche sind nicht eindeutig wahrnehmbar, da aus der B45-Unterführung der Verkehrslärm der B45 den Haltepunkt akustisch beschallt.

Wegen der engen Radien der genannten Straßeneinfahrten müssen viele LKW mit ihren Anhängern die Kurven schneiden.

Da der Lärm der B45 alles überdeckt, ist eine akustische Orientierung für Radfahrer oder Fußgänger nahezu unmöglich: Es kann kaum festgestellt werden, ob oder wie schnell sich ein Fahrzeug dem Haltepunkt nähert.

 

2. Hohes Sicherheitsrisiko für Fußgänger und Radfahrer am Abzweig zur B45

Ein separater Radweg oder auch nur eine eingezeichnete Trennlinie ist an der Bahnhofstraße nicht vorhanden. Durch die unübersichtliche Verkehrssituation werden Radfahrer oft von den in den B45-Abzweig einbiegenden Kfz-Fahrern nicht wahrgenommen. Am B45-Abzweig befindet sich ein Fußgängerüberweg, dieser wird aber von abbiegende Kfz-Fahrern schlecht eingesehen, da er direkt hinter dem Kurvenradius liegt. Oft sind die Fahrer auch von den langen Wartezeiten am Bahnübergang „genervt“ und reagieren nicht angemessen auf wartende Fußgänger, welche sich an dem als Zebrastreifen dienenden Überweg befinden.

 

3. Bahnhofstraße ist Schulweg und einzige Verbindung in den Ort, Schülerbushaltestelle

Für die Bewohner des westlich des Bahnhofs gelegenen Ortsteils („Übersee“ genannt), ist die Bahnhofstraße die einzige Verbindung in den Ort, zur Schule, zum Hallenbad, den Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten. Die Bushaltestelle für den Schülerverkehr nach Neckargemünd befindet sich ebenfalls an der Bahnhofstraße in dem kurzen Bereich zwischen Elsenzbrücke und Einmündung Elsenztalradweg.

Nun hat der Gemeinderat entschieden, das Wohngebiet „Übersee“ um ein weiteres Baugebiet zu erweitern, um vor allem jungen Familien mit Kindern die Möglichkeit zum Bauen zu geben. Wir sehen es als unabdingbare Notwendigkeit, den Schulweg für die Kinder möglichst sicher zu machen, damit diese eigenständig und ohne Risiko zur Schule gehen können.

Am 24. September 2018 kam es auf der Bahnhofstraße im Bereich des Haltepunktes zu einem polizeilich aufgenommenen Unfall mit Fahrerflucht, als ein Lkw eine Radfahrerin mit Kind streifte und verletzte. (Zeitungs-Bericht vom 26.9.18 in Rhein-Neckar-Zeitung)

 

4. Eine erhöhte Gefahrenlage ergibt sich auch am Ortsende Richtung Schatthausen

Die L547 aus Richtung Schatthausen hat ein starkes Gefälle von 9%. Direkt am Ortseingang Richtung Kreisel macht die L457 eine nicht gänzlich einsehbare Rechtskurve. Die Straße wurde kurz vor dieser Kurve mit sog. „Pfaffenhüten“ noch verengt und auf 50 km/h begrenzt, was aber ortskundige Fahrer nicht hindert, mit hoher Geschwindigkeit in den Ort einzufahren. Direkt nach der genannten Rechtskurve, befinden sich beiderseits der Straße Einmündungen von Straßen aus dem Wohngebiet bzw. des Weges vom Schneeberg. Es sind Autos auf den Straßen geparkt und die einmündenden Straßen recht eng.

Die Einfahrt von den einmündenden Straßen in die Bahnhofstraße ist wegen der hohen Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Bahnhofstraße (beide Richtungen) schwierig, da die Sicht durch abgestellte Kfz und die genannte Kurve nicht gegeben ist.

Bei den hohen Geschwindigkeitsunterschieden von 0 bis 50km/h ergeben sich immer wieder kritische Situationen bei Abbiegevorgängen und mit den auf der Straße geparkten Fahrzeugen.

 

5. Schwerlastverkehr erhöht die Gefahrenlage

Eine besondere Gefahrenlage entsteht auch aus einem überproportionalen Anteil des Schwerlastverkehrs. Auch hier nimmt die Bahnhofstraße, durch den an- und abfahrenden Schwerlastverkehr zum Steinbruch mit bis zu 320 Lkw- Bewegungen in den Öffnungsstunden des Betriebs (7-17Uhr), eine Sonderstellung unter allen umliegenden Ortschaften ein. Diese Fahrbewegungen von und zum Steinbruch wurden bei der Genehmigung der Steinbrucherweiterung durch das Landratsamt erlaubt und durch den allgemein gestiegenen LKW-Anteil noch ergänzt. Zudem liegt auch das Industriegebiet von Mauer im Bereich Übersee. Dabei gestaltet es sich für die LKW-Fahrer schwierig, von der L547 aus in die Seitenstraßen abzubiegen. Da die Fahrzeuge bauartbedingt große Wendekreise besitzen, nutzen die Fahrer oft beide Fahrbahnen und schneiden die Kurven mit den Anhängern. Zudem ist bekannt, dass gerade Lastkraftwagen über die Spiegel nicht alle Bereiche einsehen können.  Somit ergibt sich für die in den Kurven wartenden Fußgänger und Radfahrer ein großes Risiko, vom Lkw erfasst zu werden- die hinteren Räder des Sattelzugs oder des Anhängers fahren deutlich kleinere Kurvenradien.

 

6. Gefahr für querende Radfahrer

Im engen örtlichen Zusammenhang quert auch der stark frequentierte Elsenztal-Fernradweg des Landesradnetzes die Bahnhofstraße. Eltern mit Radanhängern oder radfahrenden Kindern queren hier langsam, weil schwerfällig, die in diesem Bereich breite Bahnhofstraße. Ein nahendes Auto auf der Bahnhofstraße ist durch die Kurve mit der Elsenzbrücke erst spät zu erkennen. Kommen die Kfz aus Richtung Übersee werden sie durch Andreaskreuze, Schranken am Bahnübergang und Bodenwellen teilweise verdeckt und sind ebenso schlecht zu erkennen. Biegt ein Kfz von der B45 her auf die Bahnhofstraße ein,  ist dieses nahezu gar nicht zu sehen: Ein hoher Hochwasserdamm neben dem Zubringer verbirgt das Auto bis direkt an die Einmündung. Dabei mündet der Radweg, von Norden bzw. Süden kommend, um einige Meter versetzt, in die Bahnhofstraße, was den Überquerungsweg und damit auch die benötigte Zeit, verlängert.

Dies ist beim Landesradnetz auch als Gefahrpunkt erkannt und bereits hinterlegt.

 

7. Verkehrslärm

Die Anzahl der auf der L547 fahrenden Kfz ist bedeutend höher, als in den offiziellen Verkehrszählungen angenommen. Der angeblich an einer Straße herrschende Verkehrslärm wird aus dem Mengengerüst der Verkehrszählung errechnet. Lärm wird hierzu nicht gemessen. Die Ergebnisse des bisher genutzten Monitorings sind Fortschreibungen aus früheren Jahren. Wann zuletzt real gezählt wurde ist nicht nachzuvollziehen. In den letzten Wochen hat die Gemeinde Mauer eigene Zählungen beauftragt. Allerdings wurde die Zählstelle nicht  am höchstbelastetsten Abschnitt beim Bahnübergang angebracht, sondern liegt kurz vor dem Ortsende. Bei Zählung am Bahnübergang würden auch jene Verkehrsbewegungen mitgezählt, die von der B45 in das Industriegebiet und zum Steinbruch (bis zu 320 Fahrbewegungen) verlaufen.

Durch die, nach Wiederöffnung der Schranken anfahrenden Kolonnen und die ansteigende Straße Richtung Schatthausen ist die Lärmbelastung extrem hoch.

Auch ist an der Straße mit einem hohen Anteil schwerstbeladener Lkw zu rechnen, die ihre Motoren mit hohen Drehzahlen und viel Lärm nutzen, um mit der geladenen Masse anfahren zu können. Der Lärm und seine zugrunde liegenden Verkehrszahlen sind nicht gleichmäßig über 24 Stunden verteilt, sondern konzentrieren sich auf die Zeit zwischen 6 und 18 Uhr.

 

Resümee:

Auf der fraglichen Strecke von ca. 450m wäre man bei Tempo 30 nur 22 Sekunden länger unterwegs als mit Tempo 50. Für eine Reisezeit ist dies unerheblich. Gleichzeitig wäre der Verkehrsfluss wegen der geringeren Geschwindigkeitsunterschiede der Kfz und anderer Fahrzeuge gleichmäßiger und vorhersehbarer, was einem effektiven Gewinn an Sicherheit entspräche.
Der §45 der STVO besagt, dass Tempo 30 angeordnet werden kann: „…wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.“

Unter „Verkehrsteilnehmern“ sind sicherlich all die Menschen gemeint, die sich innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes bewegen und nicht nur jene, die im Auto unterwegs sind.

Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer, der in §45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, liegt nicht erst dann vor, wenn ohne ein Handeln der Straßenverkehrsbehörde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zusätzliche Schadensfälle zu erwarten wären.

Es reicht aus, dass eine entsprechende konkrete Gefahr besteht, die sich aus den besonderen örtlichen Verhältnissen ergibt. (BVerwG 3C 23.00, geänderte Rechtsprechung)

Durch die dortige Konzentration und Häufung von Einmündungen, Abzweigungen für Fußgänger und Radfahrer und den täglichen Schüler- und Bahnpendlerverkehr ist die Gefahrenlage sicherlich ebenso hoch wie bei Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Die reale Lärmbelastung durch die L547 und B45 muss in einen Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden. Die Wohnbevölkerung ist vor Lärm zu schützen.

Anmerken möchten wir hier, dass die Gemeindeverwaltung Mauer seit September 2018 an der L547 eigene stationäre Verkehrszählungen automatisiert durchführt.

 

Mit freundlichen Grüßen